München (kobinet) Bayerns Landesbehindertenbeauftragte Irmgard Badura hat die Verantwortung der Gesellschaft für die Mobilität behinderter Menschen unterstrichen. Die Überprüfung der Freifahrtförderung in Baden-Württemberg ist nach ihrer Ansicht der falsche Weg. "Es stellt sich die Frage, ob man ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention den Haushalt durch Rückschritte in der Behindertenpolitik wirksam sanieren kann", so Badura. "Menschen mit Behinderung können oft nicht so mobil sein, wie sie sein wollen. Die Verantwortung dafür trägt die Gesellschaft", betonte sie.
Solange die Barrierefreiheit nicht umfassend gewährleistet ist, brauchten die Betroffenen Nachteilsausgleiche. Die Freifahrt in Bus und Bahn mache Menschen mit Behinderung mobiler und sei deshalb ein unverzichtbarer Nachteilsausgleich. Eindrücklich erläuterte die Behindertenbeauftragte die Bedeutung des für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung unverzichtbaren Nachteilsausgleichs: "Schwerbehinderte Menschen die aufgrund ihrer Behinderung erheblich gehbehindert, hilflos, blind oder gehörlos sind, dürfen kostenlos oder mit geringer Eigenbeteiligung Bus und Bahn im Nahverkehr nutzen (Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl). Die Verkehrsunternehmen erhalten dafür einen Pauschalbetrag als Kostenersatz aus öffentlichen Mitteln.
Das Land Baden-Württemberg überprüft derzeit diese Pauschalförderung. Da es sich jedoch um ein Bundesgesetz handelt, kann aden-Württemberg eine Veränderung lediglich über eine Bundesratsinitiative herbeiführen. Die Diskussion führt derzeit zu großer Unruhe bei den Menschen mit Behinderung bundesweit", sagte Badura. In Bayern hätten sich zahlreiche Betroffene und Behindertenverbände bereits an sie gewandt. sch "
Ab sofort müssen die Krankenkassen digitale Hörgeräte in vollem Umfang bezahlen bei Patienten, bei denen die medizinische Notwendigkeit dafür ganz klar gezeigt ist.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 17.12.2009 in Kassel ein Grundsatzurteil gefällt.
Damit stärkte das BSG die Ansprüche von 125.000 Schwerhörigen in Deutschland und hat damit die Willkür der Krankenkassen mit der Praxis der niedrigen Festbeträge beendet.
Schließlich haben die hörgeschädigten Patienten immer den Löwenanteil der oft mehrere tausend Euro teuren Hörgeräte selber bezahlen müssen.
Ein 27-jähriger Hörbehinderter – inzwischen fast gehörlos - hat mit dem Sozialamt gegen den Festpreis der Krankenkasse geklagt, bei dem die Krankenkasse nur 987,31 Euro Teilbetrag gewährte. Jetzt muss seine Krankenkasse rund 3.000 Euro zahlen.
Laut BSG und des Deuschen Schwerhörigenbundes kommt dieser neue Urteil den Betroffenen zugute, die fast gehörlos sind. Sie benötigen modernste digitale Hörgeräte. Analoge Hörgeräte helfen ihnen kaum noch.
Es geht darum, dass die Hörbehinderungen bestmöglichst ausgeglichen werden sollen und die Krankenkassen haben die Aufgabe, für die Versorgung mit solchen Hörgeräten nach dem Stand der Medizintechnik aufzukommen. So müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen nach diesen Hörgeräten ausgerichtet werden.
Die 24-jährige Filial-Leiterin Simone Hagel von „Egger Hörgeräte & Gehörschutz“ in Neu-Ulm, Augsburger Straße, berichtete, dass immer mehr Kunden unter 25 Jahren mit Hörgeräten ausgestattet sind. Die Hightech-Hörgeräte werden inzwischen auch so präsentiert wie edler Schmuck.
Laut Simone Hagel führen überlaute Discobesuche und andere gesellschaftliche Faktoren dazu, dass jüngere Menschen auf Hörgeräte angewiesen sind.
Deshalb werden immer mehr Hörgeräte vermarktet wie Brillen.
Nürnberg: Engagement für und mit behinderten Menschen
Im historischen Rathausssaal in Nürnberg stand der Ehrentag im Zeichen des bürgerschaftlichen Engagements für und mit behinderten Menschen.
Dort wurde bereits festgestellt: Es gibt noch sehr, sehr viel zu tun!
In Nürnberg leben mindestens 60.000 Menschen mit Behinderung (bei etwa 500.000 Einwohnern) und die Behinderten stellen keine kleine Minderheit mehr dar. Von den 60.000 Menschen sind ca. 1.000 Gehörlose registriert.
In 2010 wird eine Einführung des Behindertenrat geplant.
Hoffen wir, dass es auch wirklich so umgesetzt wird.
Mehr als nur technische und infrastrukturelle Barrierefreiheit
Im hessischen Landtag wurde für den neuen Gleichstellungsgesetz gestimmt.
Damit soll künftig die Integration behinderter Menschen gestärkt werden.
Trotzdem ist und bleibt die Umsetzung, den Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu bieten, eine wichtige und große Herausforderung.
Im Artikel wird genau beschrieben, was behinderte Rentner beachten müssen, wenn sie die Steuererklärung abgeben: - Grad der Behinderung - Krankenkassenbeiträge - Ungedeckte Krankenkosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden
Der zwölfjährige Schüler Emil Tischbein ist auf dem Weg in die Sommerferien nach Berlin. Im Zug wird er von dem Ganoven Max Grundeis beklaut. Zum Glück trifft er Pony Hütchen, die Chefin einer Kinderbande, die ihm dabei helfen will, das Geld zurückzuholen.
Michael und Bruno sind zwei äußerst unterschiedliche Halbbrüder. Während der introvertierte Molekularbiologe Michael lieber mit Genen als mit Frauen spielt, drücken sich Brunos "Kontakte" zum weiblichen Geschlecht mehr im Kopf oder im Bordell aus. Doch beiden wird schließlich die Liebe ihres Lebens zuteil.
Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 1. Juli 2009 wurden die Ergebnisse der Kampagne „alle inklusive – Die neue UN-Konvention“ an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz und die Bildungsministerin des Landes Schleswig-Holstein Erdsiek-Rave übergeben. 22 Verbände und Organisationen behinderter Menschen sowie die Beauftragte hatten von Januar bis März dieses Jahres die Kampagne „alle inklusive – Die neue UN-Konvention“ durchgeführt und in acht Fachkonferenzen zu unterschiedlichen Themengebieten der Konvention Änderungsbedarfe herausgearbeitet. Diese Handlungsaufträge wurden in einer Broschüre zusammengefasst.
Am 19. Dezember hat nun auch der Bundesrat der Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Mit dieser Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Rechte für mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt verbindlich festgelegt. Es ist eine Konvention über Menschenrechte. Es geht nicht um Spezialrechte für eine besondere Gruppe, sondern es geht um universelle Menschenrechte, die jedem zustehen. Das besondere dieser Behindertenrechtskonvention ist, dass diese unviersellen Menschenrechte aus einer besonderen Perspektive betrachtet werden – nämlich aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung - mit ihren typischen Unrechtserfahrungen und ihren unterschiedlichen Lebenslagen.
Bundesfinanzhof: Kindergeld für arbeitslose behinderte Menschen
Eltern eines erwachsenen behinderten Kindes haben Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind arbeitslos ist und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. November vergangenen Jahres hervor, das am 25. Februar 2009 in München veröffentlicht wurde. (Aktenzeichen: III R 105/07)
Dabei reicht es schon aus, wenn die Behinderung zumindest ein wichtiger Grund dafür ist, dass das Kind keine Arbeit findet. Ein Indiz hierfür sei der Grad der Behinderung, entschied das Gericht. Bei einem volljährigen arbeitslosen Kind entfällt normalerweise der Anspruch auf Kindergeld mit Vollendung des 21. Lebensjahres.
Im konkreten Fall war es um ein Kind gegangen, das wegen einer frühkindlichen Hirnschädigung an Schwerhörigkeit litt. Das Gericht erkannte an, dass es wegen der Behinderung keine oder nur geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt hatte, obwohl ihm grundsätzlich eine Arbeitsfähigkeit von 15 Stunden pro Woche bescheinigt worden war. (dpa)
Prozess um Elektrorollstuhl
Karlsruhe gibt gelähmter Frau recht:
Das Bundesverfassungsgericht hat einer nahezu vollständig gelähmten Frau aus Nordrhein-Westfalen im Streit um einen Elektrorollstuhl recht gegeben. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ordneten die Karlsruher Richter eine rasche Prüfung ihres Antrags durch das Sozialgericht Duisburg an. Die Sozialrichter hatten zunächst "umfangreiche medizinische Ermittlungen" für nötig gehalten und die Prüfung des Anliegens auf ein Hauptsacheverfahren verschoben - das die schwer kranke Frau nach Angaben ihrer Anwälte voraussichtlich nicht überleben wird.
Die 48-Jährige, die an der Krankheit ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) leidet und an den Rollstuhl gefesselt ist, hatte bei der Krankenkasse erfolglos einen speziell angefertigten Rollstuhl mit elektronischer Mundsteuerung beantragt. Die Krankenkasse wies den Antrag ab, weil der Frau in einem Gutachten die Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr abgesprochen worden war.
Beim Sozialgericht machten die Anwälte der Frau per Eilantrag geltend, dass sie sich damit nur zu Hause bewegen wolle. Andernfalls sei die Frau während der Abwesenheit ihres berufstätigen Ehemanns dazu verurteilt, an der Stelle zu verharren, wo sie "abgestellt" worden sei. Ihre Fähigkeit zur Steuerung eines Rollstuhls wollte die Frau, die per Sprachcomputer kommuniziert, an einem Leihgerät vorführen. Dennoch lehnte das Sozialgericht den Eilantrag ab und vertröstete sie auf das gerichtliche Hauptsacheverfahren. (Aktenzeichen: 1 BvR 120/09 - Beschluss vom 25. Februar 2009)
Dem widersprach nun das Bundesverfassungsgericht nachdrücklich: Bei drohenden schweren und unzumutbaren Nachteilen sei es auch im Eilverfahren geboten, die erforderlichen Beweise zu erheben - also den Rollstuhltest mit einem Leihgerät vorzunehmen. Der Grundsatz der Menschenwürde gewähre ihr einen Anspruch auf die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein. (dpa)
Zuckerkranker ist nicht unbedingt schwerbehindert
Ein Zuckerkranker muss nicht als Schwerbehinderter anerkannt werden, wenn die Stoffwechsel-Krankheit insgesamt gut eingestellt ist. Das hat das Sozialgericht in Speyer entschieden (Aktenzeichen: S 5 SB 114/07).
Wie das Gericht am Mittwoch (25. März) mitteilte, hatte ein Mann geklagt, weil das Land nach Änderung der Rechtslage seinen Grad der Behinderung von 50 auf 40 Prozent heruntergestuft hatte. Er war damit nicht mehr als Schwerbehinderter anerkannt. Der Mann argumentierte, dass er einen außergewöhnlichen Therapieaufwand habe. Er sei häufiger unterzuckert und müsse viermal am Tag seinen Blutzucker messen und Insulin spritzen.
Das reicht nach der Gerichtsentscheidung aber nicht aus, um die Anerkennung als Schwerbehinderter zu rechtfertigen. Dies sei dann der Fall, wenn der Diabetes mellitus schwer einstellbar sei und häufiger schwere Unterzuckerungen aufträten, die eine ärztliche Behandlung erforderten. Bei dem Kläger sei der Diabetes aber gut eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)